Quelle: ärzteblatt.de – In Zukunft soll auch eine telemedizinische Betreuung von Patienten mit Herzinsuffizienz möglich sein. Dieser Beschluss geht aus den Inhalten der im Dezember beschlossenen Methodenrichtlinie „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor.
Der Beschluss des G-BA basiert auf langjährigen Studien der Charité, die in Kooperation mit der Barmer durchgeführt wurden. Die daraus entstandenen Vorteile und Chancen wurden nun von der Charité und der Barmer erläutert.
„Digitale Angebote können die Versorgung entscheidend verbessern und werden nicht nur während Corona wichtiger. Digitalisierung ist aber kein Selbstzweck. Auch digitale Angebote sollten erst ihren medizinischen Nutzen, also ihre Evidenz, nachweisen. Anschließend sollten sie geeigneten Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden“, so Mani Rafii, Vorstandsmitglied der Barmer.
Evidenzbasierte Angebote, wie das entstandene Versorgungsmodell von telemedizinischen Zentren (TMZ) und niedergelassenen Ärzten der Charité entsprechen den geltenden Anforderungen bzgl. ihres medizinischen Nutzen und ihrer Evidenz. Laut Rafii können mit Hilfe von digitalen Angeboten Möglichkeiten einer flächendeckenden, hochwertigen medizinischen Versorgung geschaffen werden.
Über die Vergütung solcher Angebote wird derzeit im zuständigen Bewertungsausschuss diskutiert. Ein Ergebnis ist bis Juni zu erwarten.
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