Quelle: management-krankenhaus.de – Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Patientenakte (ePA) erhältlich, allerdings zunächst mit einer Testphase. Ihr flächendeckender Einsatz in den Praxen ist ab Juli 2021 geplant. Ärzte und Psychotherapeuten sind dann gesetzlich verpflichtet, die digitalen Akten mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen und Daten auszulesen, sofern der Versicherte dies wünscht. Doch wie ausgereift ist die ePA schon jetzt?
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Damit haben Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Medikationspläne auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen.
Eine Socialwave-Befragung unter 1.005 Personen über 18 Jahre ergab, dass noch ein Drittel (33,9 %) der Befragten glaubt, dass der ePA-Dienst im 1. Halbjahr 2021 startet. Ein Viertel (24,8 %) vermutet, dass die ePA im 2. Halbjahr 2021 startet und ein Drittel (30,3 %) glaubt an einen Marktstart im Jahr 2022. Zudem glauben viele, die ePA sei verpflichtend. Die Kommunikation und Aufklärung zur ePA könnte also insgesamt besser ausfallen.
Und wie steht es um die Datensicherheit? Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte im letzten Jahr: „Nutzende können dann nur wählen, ob beispielsweise ein Arzt alle Dateien sehen darf oder gar keine. Das wird sich 2022 zwar ändern, aber nur für die Nutzenden eines so genannten Frontends, also eines Smartphones oder Tablets.“ Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und Kelber darauf verständigt, einen „umfangreichen Informationstext“ an Versicherte herauszugeben. Bis der Datenschutz vollumfänglich greift dauert es jedoch noch.