Quelle: e-health-com.de – Über telemedizinische Anwendungen reden viele – insbesondere in der COVID-19-Pandemie. Nun haben der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) gemeinsam die S2k-Leitlinie „Teledermatologie“ veröffentlicht. Sie definiert auf wissenschaftlicher Grundlage erstmals für ein medizinisches Fachgebiet Qualitätsstandards zur telemedizinischen Versorgung von Patienten.
„Wir freuen uns sehr, dass die auf unsere Initiative entstandene Leitlinie Teledermatologie veröffentlicht ist und damit Dermatologinnen und Dermatologen die Gelegenheit erhalten, sich qualitätsgesichert über die teledermatologische Versorgung von häufigen Hauterkrankungen zu informieren“, betont BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Er hat gemeinsam mit Prof. Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen, die Leitlinie koordiniert.
Im Mittelpunkt der Empfehlungen steht die teledermatologische Versorgung von Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis und Hautkrebs sowie von akuten und chronischen Wunden. Dabei definiert die Leitlinie auf der Basis von Evidenzrecherchen und Expertenerfahrung, bei welchen dieser Hauterkrankungen teledermatologische Verfahren sicher sind, wo ein Zusatznutzen zu erwarten ist und was unterbleiben sollte. Während beispielsweise die Primärdiagnostik akuter und chronischer Wunden durch teledermatologische Verfahren empfohlen werden kann, sollte eine Erstdiagnostik bei Schuppenflechte und auch bei Neurodermitis allein auf der Basis eines teledermatologischen Befundes nicht erfolgen. Dagegen können Verlaufskontrollen bei allen drei Krankheitsbildern empfohlen werden. Unterbleiben sollte auch die Primärdiagnostik von hellem und schwarzem Hautkrebs allein durch Verfahren der Künstlichen Intelligenz.