Quelle: kbv.de – Ab dem 20. März 2021 gelten neue Zertifizierungsregeln für Anbieter von Videodiensten für die ärztliche Videosprechstunde. Zunächst haben diese jedoch noch keine Auswirkungen auf die Praxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben mit den zuständigen Behörden Übergangsregelungen für die Videodienstanbieter vereinbart.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten können daher noch bis 19. Juli 2021 auch Videodienstanbieter nutzen, die die Re-Zertifizierung nicht rechtzeitig bewältigen oder deren Nachweise derzeit ablaufen oder bereits abgelaufen sind. Für die Videodienstanbieter gilt: Sie müssen zeitnah ihre Zertifizierungen an die neuen Regelungen anpassen. Diese wurden beschlossen, um Datenschutz und IT-Sicherheit zu erhöhen.

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