Quelle: aerzteblatt.de – Von einem „ambitionierten Zeitplan“ bei der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) sprach heute Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik.

Gesetzlich ist vorge­sehen, dass Anfang Juli dieses Jahres alle erforderlichen Maßnahmen geschaffen sind, um ärztliche Ver­ordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermitteln zu können – ab Januar 2022 soll das E-Rezept zur flächendeckenden Pflichtanwendung werden.

Neumann betonte, man arbeite intensiv am E-Rezept. Seit der Vorstellung der grundlegenden Konzepti­on im letzten Sommer laufe ein enger Dialog mit allen beteiligten Akteuren. Allerdings seien bis Juni „noch viele Baustellen“ zu meistern.

Dies betreffe unter anderem die Entwicklung der Rezept-App für die Versicherten oder auch des benötig­ten Fachdienstes. „Größere Anstrengungen“ seien insbesondere noch bei der flächendeckenden Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) zu leisten.

Die vorgesehene Zeitschiene zur Einführung des E-Rezeptes ist nach der Einschätzung von Ulf Maywald, Bereichsleiter Arzneimittel der AOK PLUS, nur schwer zu halten. Zwar lägen die entsprechenden Fach­konzepte vor, aber viele Vorarbeiten würden noch laufen. So müssten die Kassen und andere Akteure ihre Software noch auf Basis des bislang nicht finalisierten Fachdienstes anpassen.

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