Quelle: aerzteblatt.de – Von einem „ambitionierten Zeitplan“ bei der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) sprach heute Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass Anfang Juli dieses Jahres alle erforderlichen Maßnahmen geschaffen sind, um ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermitteln zu können – ab Januar 2022 soll das E-Rezept zur flächendeckenden Pflichtanwendung werden.
Neumann betonte, man arbeite intensiv am E-Rezept. Seit der Vorstellung der grundlegenden Konzeption im letzten Sommer laufe ein enger Dialog mit allen beteiligten Akteuren. Allerdings seien bis Juni „noch viele Baustellen“ zu meistern.
Dies betreffe unter anderem die Entwicklung der Rezept-App für die Versicherten oder auch des benötigten Fachdienstes. „Größere Anstrengungen“ seien insbesondere noch bei der flächendeckenden Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) zu leisten.
Die vorgesehene Zeitschiene zur Einführung des E-Rezeptes ist nach der Einschätzung von Ulf Maywald, Bereichsleiter Arzneimittel der AOK PLUS, nur schwer zu halten. Zwar lägen die entsprechenden Fachkonzepte vor, aber viele Vorarbeiten würden noch laufen. So müssten die Kassen und andere Akteure ihre Software noch auf Basis des bislang nicht finalisierten Fachdienstes anpassen.
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