Quelle: aerzteblatt.de – E-Arztbriefe dürfen von nun an elektronisch nur noch über einen von der Gematik zugelassenen KIM-Dienst übermittelt werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Die Übermittlung von E-Arztbriefen über andere Dienste darf demnach nicht mehr vergütet werden. Für den Versand von E-Arztbriefen war es Ärzten und Psychotherapeuten in den vergangenen sechs Monaten erlaubt, auch andere Dienste zu nutzen.
Dienste für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – sind durch das Digitale-Versorgung-Gesetz eingeführt worden. Sie sollen aufgrund ihrer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Telematikinfrastruktur (TI) besonders sicher sein.
Die KBV betonte, dass Praxen einen KIM-Dienst nicht nur zum Versenden und Empfangen von E-Arztbriefen benötigen, sondern ab 1. Oktober unter anderem auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die KBV bietet mit kv.dox einen solchen KIM-Dienst an.
Ärzte und Psychotherapeuten, die den E-Arztbrief nutzen wollen, benötigen für die Signatur der Briefe einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der ist zudem für viele weitere Anwendungen wie die die eAU und das elektronische Rezept Pflicht.
Niedergelassene sollten den eHBA möglichst frühzeitig bestellen, da der Ausgabeprozess mehrere Wochen dauern könne, so die KBV. Der eHBA wird bestellt bei der jeweiligen Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammer, alternativ über die Online-Portale der eHBA-Hersteller.