Quelle: aerztezeitung.de – Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten sehen die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch eher skeptisch. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) verabschiedete auf seiner virtuellen Frühjahrs-Bundesdelegiertenversammlung eine Resolution, die mehr Strenge und Härte im regulatorischen Bereich sowie bei der Vergütung durch die Kassen fordert.
Die Forderungen und Handlungsbedarfe, die der bvvp aktuell für notwendig erachtet, umfassen die folgenden drei Punkte:
1. Nutzennachweise und hohe Sicherheitsstandards essenziell
Hierzu heißt es in der bvvp-Resolution: DiGA „sollen ein wichtiges Mittel sein, um die medizinische und psychotherapeutische Versorgung bei steigendem Bedarf langfristig sicherzustellen. Insbesondere zur (unterstützenden) Behandlung psychischer Störungen gibt es eine sehr große Zahl solcher DiGA, die zum Teil therapie-ergänzend konzipiert sind, aber zum Teil auch therapieersetzend psychische Erkrankungen behandeln sollen.“ Und weiter: Die „ungeprüfte Betonung der Wirksamkeit steht hierbei im krassen Gegensatz zu den – nicht vorhandenen – wissenschaftlichen Befunden, die diese Behauptungen belegen könnten.“
2. Einbindung in Gesamtbehandlungskonzept unabdingbar
In der bvvp-Resolution heißt es hierzu: „Dies bedeutet auch, dass die direkte Abgabe von DiGA an Patienten durch Krankenkassen entschieden abgelehnt wird! Indikation und Kontraindikation können nur von Ärzten/Psychotherapeuten gestellt werden.“ Dabei könnten DiGA nur bei einer kontinuierlichen Begleitung durch einen Psychotherapeuten ihren Nutzen entfalten. DiGA, die womöglich ganze Therapien ersetzten, funktionierten nicht, so der bvvp.
3. Höhere Datenschutzanforderungen
Hierzu fordert der bvvp: „Eine einfache Selbsterklärung der Hersteller reicht nicht aus. Es bedarf der regelmäßigen Prüfung durch eine unabhängige Stelle.“ Dabei berge die Nutzung von DiGA als Smartphone- oder Tablet-Anwendungen Datenschutz-Risiken: Unbefugte Dritte könnten so an Patientendaten kommen, was es unbedingt zu vermeiden gelte. „Auch hier bedarf es weiterer Sicherheitsvorkehrungen“, so der bvvp.
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