Quelle: e-health-com.de – Der Bundesgesundheitsminister hat dem G-BA-Beschluss zum kardialen Telemonitoring zugestimmt. Ende des Jahres könnte es spannend werden mit der Telemedizin auf Kassenrezept.
Am 17. Dezember 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und bei kardialen Implantaten endlich reguläre Abrechnungsziffern erhalten soll. Vorausgegangen waren Jahre der Diskussionen, Studien und Selektivverträge. Anfang März 2021 hat jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium dem G-BA-Beschluss zugestimmt, sodass jetzt die Frage im Raum steht, wie die Sache konkret umgesetzt wird – finanziell, Stichwort EBM-Ziffern, und organisatorisch. Bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) standen diese Themen jetzt auf der Tagesordnung.
Mehr Patientinnen und Patienten sollen erreicht werden
„Im Moment rechnen wir damit, dass im Spätherbst endgültig mit der Einführung begonnen werden kann“, sagte Thomas Bodmer von DAK bei der DGK Jahrestagung. Ein Start in der Fläche wäre dann im ersten Halbjahr 2022 realistisch. Die DAK hat derzeit zwei regionale Selektivverträge für das Telemonitoring von Herzinsuffizienzpatienten NYHA II-IV nach Krankenhausaufenthalt mit dem Klinikum Bad Oeynhausen und mit den Segeberger Kliniken, außerdem einen bundesweiten Vertrag zur Betreuung von Patient:innen mit telemedizinfähigen, kardialen Implantaten. „Diese Verträge waren aus unserer Sicht nicht überzeugend, weil zu wenige Versicherte rekrutiert wurden“, so Bodmer.
Mit den künftigen telemedizinischen EBM-Ziffern soll sich das ändern. Die regionalen Selektivverträge würden dann voraussichtlich gekündigt, so Bodmer. Rekrutiert werden sollen die Patient:innen künftig in erster Linie über die behandelnden Haus- oder Fachärzt:innen: „Der primär behandelnde Arzt wird auch der sein, der normalerweise Änderungen des Therapieplans festlegt und umsetzt“, so Bodmer. Das Telemedizinzentren ist in diesem Szenario zunächst ein nachgelagerter Dienstleister, der sich um die Übermittelung der Vitaldaten kümmert, aber auch zum Beispiel um Schulungen oder incentivierende Elemente. Über die telemedizinische Standardbetreuung hinaus können betreuungsintensivere Patient:innen eine 24/7-Betreuung erhalten. In diesem Fall übernimmt das Telemedizinzentrum Aufgaben des primär behandelnden Arztes inklusive Therapieanpassungen.
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