Quelle: aerztezeitung.de – Im Streitgespräch mit dem SVR-Vorsitzenden Professor Ferdinand Gerlach und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber möchte die Ärztezeitung klären, worin genau die Widersprüche zwischen den Vorstellungen des SVR und den Datenschutz-Erfordernissen des BfDI liegen.

Datenschutz neu definiert und eine elektronische Patientenakte (ePA) für alle Bundesbürger qua Geburt. Das fordert der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit“. Danach sollten in einer ePA künftig deutlich mehr Gesundheitsdaten gespeichert werden, als bislang geplant. Versicherte müssten nicht zustimmen, sondern könnten einer ePA widersprechen. Datenschutz, so der SVR, müsse „Teil von Lebens- und Gesundheitsschutz“ werden.

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