Quelle: rnd.de – Gesund werden mit dem Smartphone: Seit etwa einem halben Jahr gibt es „Apps auf Rezept“. So werden die behördlich geprüften Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) umgangssprachlich genannt. Zwölf Anwendungen listet das DiGA-Verzeichnis mittlerweile. Ärzte und Psychotherapeuten können sie verschreiben – oder Patienten die Kostenübernahme selbst bei ihrer Krankenkasse beantragen. ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers sprach über den Nutzen der DiGA.
Für welche Krankheiten gibt es schon DiGA? Wie unterscheiden sie sich von anderen Gesundheitsapps? Was halten Ärzte, Psychotherapeuten und Verbraucherschützer von den Anwendungen? Antworten auf Fragen rund um die „Apps auf Rezept“.
Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Erkrankungen lindern oder beim Diagnostizieren helfen, können zu den DiGA zählen. Voraussetzung ist, dass sie das Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben. Nutzen lassen sich die „Apps auf Rezept“ mit handelsüblichen Smartphones.
DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen und zu überwachen, sowie zu behandeln und zu lindern. Die digitalen Helfer können außerdem Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen im Alltag unterstützen. Ganz wichtig: Einen Besuch beim Arzt ersetzen DiGA nicht. Darauf weisen das BfArM und die Bundesärztekammer hin.
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Bild: ZTG GmbH