Quelle: aerzteblatt.de – Wer seine Praxis nicht bis Ende Juni 2021 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen hat und damit vorbereitet für den flächendeckenden Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA) und anderen digitalen Anwendungen ist, der muss mit Sanktionen rechnen. Doch diese werden, laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), nicht diejenigen treffen, die die Fristen unverschuldet nicht einhalten können.

Dennoch mahnte Bundesminister Spahn die Ärzteschaft, den Anschluss an die TI schnellstmöglich durchzuziehen und um einen elektro­nischen Heilberufsausweis (eHBA) zu bemühen. Dieser ist Voraussetzung für viele der kommenden TI-Anwendungen. Derzeit gebe es noch Verzögerungen seitens der Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS). Diese könnten die benötigten Anpassungen der Softwarelösungen in den Praxen nicht zeitnah umsetzen.

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Bild: ZTG GmbH