Quelle: aerzteblatt.de – Jürgen Wasem, Vorsitzender der DiGA-Schiedsstelle (Digitale Gesundheitsanwendungen), ist der Meinung, dass das Value-Based-Pricing-Prinzip bei der Rahmenvereinbarung zu den Vergütungsbeträgen für DiGA eine „mutige Entscheidung“ sei. Eine Nutzenbewertung sei dem wertebasierten Kostennutzen vorzuziehen, etwa wie beim AMNOG-Verfahren, das bei der frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln zum Einsatz kommt.
Laut Wasem sei es eine der Hauptherausforderungen, bei den DiGA den Nutzen zu bewerten. Bislang setze das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen des Fast-Track-Prüfverfahrens nur einen binären Stempel. Dieser entscheidet darüber, ob ein positiver Versorgungseffekt vorliegt oder nicht. Das AMONG-Verfahren hingegen bemisst auch das Ausmaß des Zusatznutzen gegenüber einer Vergleichstherapie. Wasem meint, der GKV-Spitzenverband solle im Grunde genommen eine solche Nutzenbewertung „nachbauen“.
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