Quelle: aerzteblatt.de – Seit rund einem Jahr können Hersteller die Aufnahme ihres Produkts ins Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) via Fast-Track-Verfahren beantragen. Seitdem sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits 73 Anträge eingegangen, davon 50 zur vorläufigen Aufnahme und 23 zur dauerhaften. 15 DiGA sind im Verzeichnis offiziell gelistet. 24 stehen derzeit zur Prüfung aus.

„Das BfArM hat mit der Einrichtung des DiGA-Verzeichnisses und des Fast-Track einen wichtigen Baustein zur sicheren digitalen Versorgung in Deutschland beigetragen“, sagte BfArM-Präsident Karl Broich. Mit den DiGA bringe man neue Therapieoptionen voran und setze sich dafür ein, die Potenziale der Digitalisierung gemeinsam zu nutzen.

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