Quelle: aerzteblatt.de – Die Details für ein europaweit gültiges Coronaimpfzertifikat stehen fest. Das Grundgerüst soll ab dem 01. Juni einsatzbereit sein. Die Europäische Union (EU) möchte somit Reisen innerhalb Europas erleichtern.

Der Start der nationalen Impfnachweise liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitglieder. Geplant war vorerst, dass die Impfnachweise EU-weit zum 30. Juni verfügbar gemacht werden. Aufgrund der Verhandlungen wurde allerdings eine sechswöchige Übergangsfrist festgelegt. In Deutschland soll der Einsatz zum Ende des zweiten Quartals geschehen.

Es herrschen noch Uneinigkeiten, inwieweit die EU-Länder Freiheiten und Einschränkungen selbst bestimmen können. Für EU-Bürger mit dem Digitalen Grünen Zertifikat eine Impfung, einen negativen PCR-Test oder eine überstandene Erkrankung nachweisen können, soll die Quarantäne entfallen. Die Mitgliedsstatten empfanden dies als Einschränkung der Entscheidungsfreiheit. Es wurde sich darauf geeinigt, dass diese Maßnahme ergriffen werden darf, wenn es beispielsweise die Infektionslage erfordert

Durch das sogenannte EU-Gateway werden ab Juni die nationalen Zertifikate der Mitgliedsstaaten untereinander erkannt und akzeptiert. Die Mitglieder sind allerdings selbst für den Aufbau der nationalen Infrastruktur verantwortlich. Die EU gibt aber Hilfestellung in Form von finanzieller Unterstützung sowie Open-Source-Vorlagen für Software zur Erstellung der Zertifikate. Die Zertifikate gibt es in Form von QR-Codes und zwei Smartphone-Apps zur Speicherung und Überprüfung.

Die Software zur Erstellung der Zertifikate wird in die verschiedenen Gesundheitssysteme eingepflegt. Die Aussteller erhalten einen digitalen Schlüssel, mit welchem die Zertifikate für jede geimpfte Person signiert werden. In Deutschland ist der Aussteller laut dem Infektionsschutzgesetzes das Robert Koch-Institut (RKI). Impfzentren und impfende Ärztinnen und Ärzte müssen dann die nötigen Daten an das RKI übermitteln.

Diese Schlüssel zum Lesen der Signaturen werden über das Gateway der EU zwischen den verschiedenen EU-Staaten ausgetauscht. Fluglinien, Hotels oder Restaurants können mithilfe der Überprüfungs-Apps die Zertifikate in allen Mitgliedsländern verifizieren lassen. Die Gesundheitsdaten der Bürger werden nicht zwischen den Mitgliedsändern ausgetauscht.

Ab Einführung des nationalen Nachweises sind Impfende dazu verspflichtet, ein entsprechendes Zertifikat für Bürger zu erstellen, wenn diese es sich wünschen. Die Impfzentren, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken müssen das dann nachträglich übernehmen. In Deutschland ist die nachträgliche Erstellung von Zertifikaten deswegen ein Knackpunkt.

Ärztliche Verbände haben den zusätzlichen Verwaltungsaufwand beklagt. Eine Ergänzung im Infektionsschutzgesetzes besagt nun, dass eine Verpflichtung zum Nachtrag nur bestehe, wenn sich die Impfenden dazu bereit erklären.

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