Quelle: aerztezeitung.de – Am 1. Juli 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) starten. Bis dahin müssen Ärztinnen und Ärzte über einen elektronischen Arztausweis verfügen. Sonst drohen Sanktionen. Doch noch ist die Ausgabe der Ausweise sehr langsam.
Laut aktuellem „eHBA-Reporting“ der Bundesärztekammer (BÄK) hat derzeit rund ein Drittel der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte einen E-Arztausweis (E-Heilberufsausweis, eHBA). Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte, können Ärzte die drohenden Sanktionen beim Honorar umgehen, indem sie bis spätestens 1. Juli den elektronischen Heilberufsausweis zumindest bestellt haben. Hierfür sind allerdings noch Vereinbarungen in der Selbstverwaltung nötig. Laut BMG sei der Antragsstau jedoch bereits aufgelöst und die Ausgabe der Ausweise nun noch eine Zeit von „wenigen Wochen“.
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