Quelle: aerzteblatt.de – In einem Interview mit Prof. Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, geht es um den Datenschutz im Gesundheitswesen und dass eben dieser immer wieder ein Konfliktpunkt ist.

Durch die Pandemiebekämpfung sind mehrere Projekte entstanden wie beispielsweise das digitale Impfzertifikat oder auch die Datenspeicherung von Schnelltests. Allerdings wird vorgeworfen, dass das „Problem mit dem Datenschutz“ die Bekämpfung der Pandemie verhindere. Ulrich Kelber sagt dazu, dass viele Personen noch keinen kompletten Überblick haben und dann den Datenschutz die Schuld geben. Man solle die Debatte um den Datenschutz darauf konzentrieren, welche Daten für einen legitimen Zweck notwendig seien und welche Daten nicht verarbeitet werden dürfen.

Es müssten eindeutige rechtliche Grundlagen für bestimmte notwendige Datentransfers und Datenverarbeitungen geschaffen werden. Es müsse auch niemand „Angst“ vor Datenschutz haben. Man komme mit Projekten viel weiter und auch schneller voran, wenn Datenschutzbehörden in Bund und Ländern früh eingebunden werden, so Kelber.

Des Weiteren geht es in dem Interview um das digitale Impfzertifikat und Schnelltests. Kelber sagt dazu, dass ein gut gemachter digitaler Impfnachweis auch aus Datenschutzsicht besser als jeder analoge Nachweis sei. Auf EU-Ebene sei für die Interoperabilität ein vernünftig bemessener Datensatz festgelegt worden. Dabei werden nur die Daten aufgenommen, die für den Nachweis nötig seien.

Das Interview widmet sich auch der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Diskussion um das feingranulare Datenmanagement für Patienten. Der aktuelle Testversuch werde beobachtet. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen seien seit über zehn Jahren bekannt. Es solle keine Minderung bei der Sicherheit der Authentifizierung geben und es müsse die Möglichkeit zur feingranularen Steuerung geben, welcher Arzt welche vertraulichen Unterlagen sehen dürfe. Das sehe das Gesetz vor, allerdings nicht für alle Versicherten. Es könne nicht sein, dass Menschen, welche nicht über ein geeignetes Endgerät verfügen, die nicht über das allgemeine Internet arbeiten möchten, dass es für die keine Möglichkeit der dokumentengenauen Steuerung gebe. Dies müsse genändert werden. Genau so stünde es auch im ursprünglichen Gesetzentwurf drin. Ulrich Kelber verfüge selbst über ein geeignetes Endgerät und möchte selbst die ePA nutzen, wenn die Möglichkeit vorhanden sei.

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