Quelle: kbv.de – Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist es seit Frühjahr 2020 möglich, bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege die AU-Bescheinigung per Telefon auszustellen. Patientinnen und Patienten können auf diese Weise bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Diese Möglichkeit wurde nun bis zum 30. September 2021 verlängert, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt.

Außerdem wurde auch die Möglichkeit, Videosprechstunden und Telefonkonsultationen unbegrenzt abzurechnen, bis 30. September verlängert.

„Ziel der Sonderregelungen ist es, die Praxen in der Pandemie zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. So sind unter anderem Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege, Heilmitteln und Hilfsmitteln bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese möglich“, heißt es auf der offiziellen Webseite der KBV dazu.

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