Quelle: aerzteblatt.de – Heute ist der letzte Tag, an dem Arztpraxen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bestellen können, ohne dass auf sie eine Sanktion zukommt. Ab dem 1.Juli müssen Praxen zudem auf die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) sein.
Dabei hat der Gesetzgeber die ursprünglich geplanten Sanktionen bereits entschärft: Zunächst war angedacht, dass Arztpraxen, die nicht bis spätestens zum 1. Juli 2021 über die erforderliche Technik verfügen, eine Kürzung der Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit um einen Prozent in Kauf nehmen müssen. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Bundesärztekammer (BÄK) bestätigt, dass diese Sanktionen nur dann greifen, wenn die Komponenten nicht vor dem 1. Juli 2021 von Vertragsärzten bei einem oder mehreren Anbietern bestellt werden. Dazu zählt auch der eHBA.
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