Quelle: aerztezeitung.de – Der Streit um die dokumentengenaue Freigabe in der elektronischen Patientenakte (ePA) droht in einem Rechtsstreit zu münden. Die Krankenkassen haben sich offenbar darauf geeinigt, gegen Weisungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit ((BfDI) zu klagen. Das sagte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub in einem Interview mit „Handelsblatt Online“.

Grund für das Vorhaben bot der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Dieser kritisierte die Datenschutzrichtlinien bei der ePA bereits seit einiger Zeit und will die Kassen dazu verpflichten lassen, das feingranulare Dokumentenmanagement ab 2022 für alle Versicherten zu ermöglichen. Dabei solle der Datenzugriff über Gesundheitsterminals erfolgen, die in Krankenhäusern oder auch bei Krankenkassen zur Verfügung stünden. Durch das feingranulare Dokumentenmanagement können die Versicherten ab 2022 selbst darüber entscheiden, welche ihrer Dokumente sie an Ärztinnen und Ärzte freigeben. Straub kritisierte: „Die Infrastruktur aller ePA erlaubt das nicht. Wir werden, weil wir gar nicht anders können, gegen diese Weisungen klagen. Das werden alle Kassen tun, darauf haben wir uns bereits verständigt“.

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