Quelle: aerztezeitung.de – Ab dem 1. Oktober 2021 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Pflichtanwendung bei Vertragsärztinnen und -ärzten werden. Aktuell mangelt es jedoch noch an der Umsetzung. Nun haben IT-Verantwortliche von Kassenärztlichen Vereinigungen mehrerer Bundesländer in einem Brief davor gewarnt, dass es zu einem „Desaster“ kommen könne.
Die eAU muss bundesweit zum Starttermin verfügbar und anwendbar sein. Auf eine freiwillige zeitweise Umstellung der Praxen sei in diesem Fall verzichtet worden. Mit Blick auf die eAU als TI-Anwendung sei dieser Vorgang „atemberaubend neu – insbesondere wenn man bedenkt, dass in Deutschland rund 75 Millionen AU im Jahr ausgestellt werden“, so die Verfasser des Briefs. Die beteiligten Kassenärztlichen Vereinigungen fordern deshalb, dass die Praxen ausreichend Zeit zum Testen der neuen Technik bekommen, bevor sie das alte Formular nicht mehr nutzen. Dafür sei „eine offizielle Erlaubnis für den Parallelbetrieb für mindestens das 4. Quartal 2021“ dringend erforderlich.
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