Quelle: aerzteblatt.de – Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wurde bis Juli 2021 bereits an über 100.000 Ärztinnen und Ärzte ausgegeben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesärztekammer (BÄK).

Praxen brauchen den eHBA, um beispielsweise die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 1. Oktober 2021 ausstellen zu können. Außerdem wird er eHBA nötig für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) sein. Diese soll ab Januar 2022 flächendeckend und verpflichtend für Praxen sein.

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