Quelle: Ärzteblatt – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei­nigung (eAU) vereinbart. Der Start der eAU bleibt der geplante 1. Oktober, allerdings können Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, bis zum 31. Dezember 2021 übergangsweise das alte Verfahren nutzen.

„Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, so KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügten, könnten die eAU nutzen, so Kriedel. Dies ermögliche, die eAU bereits in die Praxisabläufe zu integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept (E-Rezept) komme.

Die KBV rät Vertragsärzten, sich dennoch rasch auf die Umstellung vorzubereiten und einen KIM-Dienst zu bestellen, um Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln zu können. Neben einem KIM-Dienst benötigen Ärztinnen und Ärzte für die eAU einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Zur Nutzung der Komfortsignatur empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können. Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird zudem ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ist noch am 1. Oktober noch kein eHBA vorhanden, kann übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben genutzt werden.

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