Quelle: e-health-com.de – Die scheidende Bundesregierung hat in Sachen digitales Gesundheitswesen eine Menge auf den Weg gebracht. Eine der eindrucksvollsten, weil fundamentalsten Neuerungen war die Einführung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als komplett neue Leistungsklasse der GKV mit einem komplett neuen, beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Nutzenbewertungsverfahren. Bei einem großen Symposium des Health Innovation Hub des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Berlin wurde mit viel aktuellem Zahlenmaterial eine umfangreiche DiGA-Zwischenbilanz gezogen.

Acht von zehn Anträge setzen auf randomisierte Studien

Einen Überblick über die bisherigen DiGA-Anträge gab Dr. Wiebke Löbker, Leiterin des BfArM-Innovationsbüros. Insgesamt gab es demnach bisher 89 Anträge auf Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis, davon 64 zur vorläufigen und 25 zur dauerhaften Aufnahme. Am häufigsten sind Anträge zu DiGA im Bereich kognitive Verhaltenstherapie. Das waren allein 26. Im Bereich Bewegungstherapie waren 7 Anträge angesiedelt, im Bereich Nachsorge 6. Die übrigen 50 Anträge decken ohne besondere Clusterung andere Themenbereiche ab. 46 der 89 Anträge bezogen sich auf Apps, 25 auf reine Web-Anwendungen und 14 auf kombinierte Lösungen aus App und Web-Anwendung. Außerdem gab es Anträge für VR-Brillen-Applikationen und einen Antrag für eine Windows-Desktop-Applikation. Zusätzliche Hardware war bei 23 der beantragten Anwendungen nötig.

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