Quelle: bvitg – Es ist mittlerweile Konsens, dass eine erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens nur gelingen kann, wenn bei all ihren Prozessen die Interoperabilität gewährleistet wird. Den Weg dorthin will das Bundesgesundheitsministerium nun mit der Interoperabilitäts-Governance-Verordnung ebnen. Dieses Ansinnen und das Konkretisieren eines Interoperabilitäts-Prozesses für das deutsche Gesundheitswesen unterstützt die Gesundheits-IT-Industrie vollumfänglich, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf.

„In seiner jetzigen Form wird die Verordnung nur bedingt für mehr Interoperabilität sorgen“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Denn die zentralistische Rolle, die der gematik als Koordinierungsstelle zufallen soll, widerspricht dem Ansinnen des Konzepts Interoperabilität 2025, das wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit Bitkom, gematik und hih erarbeitet hatten. Darin definierten wir Interoperabilität als Gemeinschaftsprojekt, das auf einem echten und gleichberechtigten Dialog auf Augenhöhe basieren muss, der innerhalb klarer Strukturen stattfindet.“

Expertengremium als zahnloser Tiger

Fest macht der bvitg die Kritik in seiner Stellungnahme unter anderem an den Regelungen rund um das Expertengremium, wodurch die Expertise verschiedener Akteure eingebracht werden soll. Problematisch ist für den bvitg dabei die Tatsache, dass die gematik sowohl die Mitglieder des Gremiums, deren Vorsitz sowie den Entwurf von deren Geschäfts- und Verfahrensordnung bestimmen soll. Hinzu kommt, dass das Gremium in entscheidenden Punkten lediglich eine unterstützende Position innehaben wird.

„Die Scheinbeteiligung von Expertinnen und Experten – wie im heutigen Vesta-Prozess der Fall – darf nicht fortgeschrieben werden. Wir fordern ein transparentes Konsensverfahren nach dem Vorbild von Standardisierungsorganisationen wie HL7“, meint Zilch.

Ausnahmen sind die Regel

In seiner Stellungnahme kritisiert der bvitg auch die zahlreichen Ausnahmen bei der Prüfung hinsichtlich der Interoperabilität. So ist beispielsweise kein rückwirkender Prüfprozess für bereits existierende Spezifikationen geplant. Zudem sollen die Vorgaben, die laut SGB V von der gematik und der KBV bereitzustellen sind, statt einem angemessenen Prüfprozess lediglich eine Benehmensherstellung mit dem Expertengremium durchlaufen.

„Für die datengestützte Versorgung von morgen müssen auch die Widersprüche und Redundanzen des deutschen Flickenteppichs der Interoperabilitätsvorgaben überprüft werden. Mit dem Instrument der Benehmensherstellung zur Überprüfung aktueller Vorgaben wird es keine Veränderung geben“, so Zilch.

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  • Interoperabilität als Gemeinschaftsprojekt – Gelingt das mit dem GIGV? Dieses und weitere Themen besprechen wir beim 6. Deutschen Interoperabilitätstag am 25./26. Oktober 2021 veranstaltet von bvitg, HL7 und IHE Deutschland, dem SITiG und der ZTG GmbH. Programm und Anmeldemöglichkeiten unter https://www.interop-tag.de/.

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