Quelle: kbv.de – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bekommen Ärztinnen und Ärzte, die die sektorenübergreifende Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 abrechnen, zehn Euro für das Eintragen von Befunden, Arztbriefen und anderen relevanten Patientendaten. Diese Pauschale darf jedoch pro Patient nur einmal abgerechnet werden. Seit 1. Juli 2021 sind sie dazu verpflichtet, die ePA zu befüllen, wenn die Patienten es wünschen.
„Eine sektorenübergreifende Erstbefüllung liegt vor, wenn noch keine Inhalte von einem Vertragsarzt, einem Vertragspsychotherapeuten, einem im Krankenhaus tätigen Arzt oder einem Zahnarzt in die ePA eingestellt worden sind. Eine Erstbefüllung kann auch dann noch vorliegen, wenn der Versicherte selbst bereits eigene Inhalte in die ePA eingestellt hat“, so schreibt die KBV.
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