Quelle: aerzteblatt.de – Die Uneinigkeiten bei den Krankenkassen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber hinsichtlich der Datenschutzregelungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erreichen eine neue Ebene. Demnach rät das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den betroffenen Krankenkassen zur Klage.

Kelber hatte erst vor wenigen Tagen einen Bescheid an die vier größten Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, DAK und die Barmer) geschickt und sie dazu aufgefordert, „das Zugriffsmanagement der ePA so auszugestalten“, dass das „feingranulare Management“ der Daten mit dem Starttermin 2022 möglich ist. „Wir halten es für zwingend erforderlich, dass Sie – schon aus Gründen der eigenen Rechtssicherheit – gegen diese Anweisung gerichtlich vorgehen werden“, erklärt das BAS in einem Schreiben an die Krankenkassen. Weiter heißt es: „Wir können keine Hinweise erkennen, dass ein Angebot der elektronischen Patientenakte in der gesetzlich normierten Spezifikation gegen geltendes Recht verstößt. […] Wir unterstützen Sie gerne im weiteren gerichtlichen Verfahren.“

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