Quelle: kbv.de – Ab Oktober 2021 sollen psychotherapeutische Akutbehandlungen und Gruppentherapien per Video uneingeschränkt möglich sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben dafür die entsprechenden Regelungen in der Psychotherapie-Vereinbarung und im EBM angepasst.

Die  nun möglichen Videositzungen dürfen allein durch den Therapeuten erfolgen, der den Versicherten auch im unmittelbaren persönlichen Kontakt behandelt. Darüber hinaus gilt es vorab zu vereinbaren, wie die Sitzung bei einem technischen Verbindungsabbruch fortgesetzt wird und welche Schritte bei gegebenenfalls drohender Eigen- und Fremdgefährdung ergriffen werden.

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