Quelle: aerztezeitung.de – Ab dem 1. Oktober 2021 können Ärztinnen und Ärzten die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ausstellen. Bundesweit verpflichtend ist diese neue Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) ab Januar 2022. Doch was müssen sie dabei beachten und gibt es spezielle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen? Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health bei der KV Nordrhein, gibt im „ÄrzteTag“-Podcast Antworten zu Fragen wie diesen.

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