Quelle: kbv.de – Ab dem kommenden Jahr können Versicherte in ihrer elektronischen-Patientenakte (ePa) neben dem Impfpass auch den Mutterpass sowie das Untersuchungsheft für Kinder digital abrufen. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16. September die formalen Voraussetzungen geschaffen. Versicherte können in Zukunft entscheiden, ob sie die Dokumente papiergebunden oder in einer elektronischen Version erhalten möchten. Ärztinnen und Ärzte müssen nicht doppelt dokumentieren.

Seit Januar 2021 sind die Krankenkassen in Deutschland dazu verpflichtet, den Versicherten auf Wunsch eine ePa auszustellen. Die Nutzung ist freiwillig. Dafür hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vier medizinische Informationsobjekte (MIO) festgelegt, die standardisiert und für jedes System lesbar und bearbeitbar sind: den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass sowie das Kinder-Untersuchungsheft.

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