Quelle: aerzteblatt.de – Auf die zuletzt geäußerte Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, die elektronische Patientenakte (ePA) verstoße gegen die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), folgten weitere Diskussionen. In Folge dessen riet das Bundesamt für Soziale Sicherung dazu, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu verklagen.

Nun gibt es einen neuen Vorschlag von Teilnehmenden einer Roundtable-Diskussion zum Thema ePA und Datenschutz, der darauf zielt, die Datenschutzrichtlinien bei der ePA hin zu einem Opt-out Verfahren zu ändern. Dies würde bedeuten, dass jeder Versicherte zunächst eine ePA erhalten würde und sich selbst mittels Opt-out dagegen entscheiden müsse. Dies ermögliche einen leichteren Einstieg der ePA in die Versorgung. In einigen europäischen Ländern (z. B. Spanien, Estland und Österreich) sei dies Standard und verstoße nicht gegen die DSGVO. Opt-in solle erst dann zum Tragen kommen, je spezifischer und sensibler die Daten seien.

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