Quelle: ärzteblatt.de – Seit einem Jahr können sich Patientinnen und Patienten in Deutschland bestimmte Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAs) verschreiben und von den Kran­ken­kassen erstatten lassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi­zin­produkte (BfArM) kontrolliert DIGAs vor der Zulassung unter anderem auf Datenschutz, Sicherheit und Qualität. Weniger als 5 Prozent fallen durch. Laut BfArM ziehen allerdings etwa die Hälfte der Hersteller die Anträge schon selbst zurück, weil sich im Prüfungsverfahren zeige, dass die Anwendungen wesentliche Anforderungen nicht erfüllen und die Hersteller dies auch nicht rechtzeitig beheben können.

Nach Ansicht des BfArM lässt sich dies jedoch leicht vermeiden, wenn die Hersteller frühzeitiger das Beratungs- und Unterstützungsangebot des BfArM nutzen würden. Noch vor Antragstellung könne man in Beratungsgesprächen Hinweise geben, wie aussagekräftige Unterlagen zusammengestellt sein müssen und welche Daten für eine Auf­nahme ins DiGA-Verzeichnis benötigt werden (BfArM: Tipps für DIGA-Antragsteller).

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