Quelle: aerzteblatt.de – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in den Heilmittelrichtlinien festgelegt, dass Heilmittelleistungen wie Sprach- und Ergotherapie künftig auch per Videosprechstunde erbracht werden können – und das unabhängig von den bisherigen Coronavirus-Sonderregelungen.

Bis Ende 2021 werden GKV-Spitzenver­band und Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer vertraglich regeln, welche Heilmittelleistungen im Einzelnen geeignet sind. So wurde es im „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ vorgegeben.

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