Quelle: ärzteblatt.de – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hat in ihrer jüngsten Sitzung mehrere Anträge zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) verabschiedet. Demnach soll der Fokus bei künftigen Gesetzgebungsverfahren zur Digitalisierung viel stärker auf dem Patientennutzen liegen. TI-Sanktionen für Ärzte seien auszusetzen und die TI insgesamt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen – auch im Hinblick auf Datensicherheitsrisiken.

„Der Nutzen für die Versorgung muss im Vordergrund stehen“, forderte ÄkNo-Präsident Rudolf Henke. Anwendungen, die nicht funktionierten und die von der ärztlichen Arbeit abhalten würden, hätten in Krankenhäusern und Praxen nichts zu suchen.

Auch sei die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) stärker zu kontrollieren. Die Kammerversammlung verabschiedete daraufhin mehrere Anträge, in denen sie den Gesetzgeber auf­fordert, DiGAs unter anderem auf ihre Wirksamkeit, ihren Nutzen, ihre Praktikabilität und ihre Sicherheit kontinuierlich zu überprüfen. Darüber hinaus sei es zwingend erforderlich, bei der gesamten Digitalisierung des Gesundheitswesens, Genderaspekte stärker einzubeziehen, da diese bislang kaum berücksichtigt worden seien.

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