Quelle: ärzteblatt.de – Zur Einführung des elektronischen Rezepts (e-Rezept) sind für viele Krankenhausapotheken zentrale Spezifikationen derzeit noch nicht geklärt. Darauf haben nun mehrere für die Arzneimitteldistribu­tion an Krankenhäusern zuständige Akteure im Rahmen des 2. e-Rezept-Summits verwiesen.

Zum 1. Januar 2022 steht die verpflichtende, flächendeckende Einführung des e-Rezepts in den Arztpraxen bevor. Auch Krankenhäuser müssen dann Entlassrezepte und patientenindividuelle Rezepte für ambulante Behandlungen digital ausstellen.

Eine wirklich umfassende technische Vorbereitung auf den Start des e-Rezeptes sei aufgrund noch fehlender endgültiger gematik-Spezifikationen bislang allerdings nicht möglich gewesen – so Jan Fahrenkrog-Petersen, Pharmakologe und zuständig für die Ambulanzversorgung der Charité Berlin. Dies bedeute auch, dass die technischen und prozessu­alen Pilotphasen in den Krankenhäusern noch ausstünden.

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