Quelle: gematik.de – Die gematik hat in ihrer Gesellschafterversammlung Änderungen für Institutionskarten (SMC-B) für Apotheken beschlossen. Vor-Ort-Apotheken können nun Karten mit unterschiedlicher Kennung beantragen – bis zu acht unterschiedliche Telematik-IDs. Die Landesapothekerkammern sind für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben zuständig. Sie müssen das Herausgabeverfahren weiterer SMC-B für Apotheken bis spätestens 1. Januar 2022 etablieren. Damit soll sich die Nutzerfreundlichkeit insgesamt erhöhen.

Apotheken können schon jetzt auf Wunsch mehrere SMC-B beantragen. Bis dato geben die Apothekerkammern für jede Apotheke allerdings nur SMC-B heraus, denen genau eine Telematik-ID zugeordnet ist. Hat eine Apotheke mehrere Organisationseinheiten, wie Versandhandel oder Heimversorgung, kommt es vielfach zu Einschränkungen im Apothekenbetrieb und bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur.

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