Quelle: aerzteblatt.de – Das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite hat auf die meisten Coronasonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zunächst keine Auswirkungen. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2021 weiter. Dazu zählen u.a. die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen sowie telemedizinische Heilmittelbehandlungen.
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