Quelle: aerzteblatt.de – Das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite hat auf die meisten Corona­sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zunächst keine Auswirkungen. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2021 weiter. Dazu zählen u.a. die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen sowie telemedizi­nische Heilmittelbehandlungen.

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