Quelle: kbv.de – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. November 2021 beschlossen, dass sich Versicherte künftig per Videosprechstunde diagnostizieren und krankschreiben lassen können, auch dann, wenn sie vorher noch nicht Patient in der jeweiligen Praxis waren. Allerdings gilt die Krankschreibung dann nur für drei Tage.

Versicherte, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind, können bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Danach müssen sie persönlich beim Arzt vorsprechen, um eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) zu erhalten. Der G-BA-Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit (GMB) geprüft und tritt nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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