Quelle: e-ehalth-com.de – Dass es nicht ganz einfach würde, wenn sich GKV-Spitzenverband und Herstellerverbände digitaler Gesundheitsanwendungen an einen Tisch setzen, um sich über einen Rahmen für die Preisgestaltung bei den DiGA im ersten Jahr nach Aufnahme auf die BfArM-Liste zu einigen, das wurde relativ schnell klar. Dass es so lange dauern würde, hätten viele dann wohl doch nicht erwartet. Und zumindest aus dem Gesundheitsministerium kamen zwischenzeitlich immer wieder spitze Bemerkungen dahingehend, dass der Gesetzgeber geliefert habe, noch nicht aber die Verbände.

Damit ist jetzt Schluss. Am heutigen Mittwoch (15.12.2021) wird die verhandelte DiGA Rahmenvereinbarung der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin enthalten sind insbesondere die lange kontroversen und am Ende erst in einem zusätzlichen, sich ebenfalls hinziehenden Schiedsverfahren festgezurrten Regelungen zu Höchstbeträgen und Schwellenwerten.

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