Quelle: apotheke-adhoc.de – Den Start des e-Rezepts zum 1. Januar 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf unbestimmte Zeit verschoben. In der Bundespressekonferenz gestern erklärte Karl Lauterbach die Gründe dafür.
„Beim e-Rezept gab es nicht unerhebliche technische Umsetzungsprobleme“, so Lauterbach. Diese seien bis jetzt nicht bewältigt worden. „Wir arbeiten intensiv daran.“ Dennoch wäre ein Start zum 1. Januar insbesondere den Leistungserbringern nicht zuzumuten gewesen: „Ich konnte nicht sehen, dass wir in der aktuellen Notlage, in der Praxen und Kliniken an der Belastungsgrenze arbeiten, eine weitere Belastung hinzubringen durch die nicht vorbereitete Einführung des e-Rezepts.“
Laut BMG soll ab Januar „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“, um die Rahmenbedingungen für die Einführung des e-Rezepts möglichst schnell zu schaffen. „Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind, soll die Umstelllung auf das e-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen.“
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