Quelle: bptk.de – Privat Krankenversicherte sollen telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie in Anspruch nehmen können. Darauf haben sich jetzt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamte verständigt.

Die Abrechnungsempfehlung umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psy­chotherapieverfahren, übende Interventionen und Testleistungen, aber auch Beratungs- und Koordina­tionsleis­tungen sowie Fallkonferenzen.

Die Coronapandemie hat in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonie ge­führt. Nach einer Onlinebefragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeuten konnten sich laut BPtK neun von zehn Psychotherapeuten vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehand­lungen durchzuführen.

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