Quelle: kbv.de – Psychotherapeuten können jetzt eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Möglich ist dies, wenn sie das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen.
Mit Hilfe eines mobilen Kartenterminals lässt sich die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten auch außerhalb der Praxis einlesen. Bisher haben Vertragsärzte in drei Fällen Anspruch auf ein solches Kartenterminal: wenn sie Hausbesuche durchführen, ein Kooperationsvertrag zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen besteht (§ 119b Absatz 1 SGB V) oder zur Ausstattung einer ausgelagerten Praxisstätte.
Durch die neue Vereinbarung können nun einmalig 350 Euro je Gerät je Vertragsarzt/-psychotherapeut sowie die Betriebskosten in Höhe von 23,25 Euro je Quartal für den dazugehörigen Praxisausweis (SMC-B) erstattet werden. Der Anspruch wird rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert.
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