Quelle: aerzteblatt.de – Aus Sicht des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung erfüllen Leistungserbringer bei der Implementierung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eine entscheidende Rolle. Daher müssten Leistungserbringer, insbesondere die erforderlichen vertragsärztlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Nutzung der DiGA, verlässlich vergütet werden.
Neben dem Nachweis von positiven Versorgungseffekten sei die Vergütung der Leistungserbringer für eine erfolgreiche Etablierung in die Regelversorgung zentral. Allerdings gebe es noch dringenden Nachbesserungsbedarf am Prozess. So gebe es derzeit für keine vorläufig gelistete DiGA eine spezifische Vergütung für ärztliche Leistungen, mahnt der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung.
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