Quelle: kbv.de – Seit dem 1. Januar ist Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz abrechenbar. Dazu wurden mehrere neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen.

Durch das neue telemedizinische Angebot soll die lückenlose Betreuung von Menschen mit Herzinsuffizienz verbessert werden. Dafür arbeiten ein primär behandelnder Arzt und ein telemedizinisches Zentrum eng zusammen.

Das Telemonitoring kann bei Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III und einer verringerten Pumpleistung des Herzens erfolgen, die bereits mit einem implantierten kardialen Aggregat behandelt werden sowie bei Personen ohne ein solches Implantat, die wegen einer kardialen Dekompensation in den letzten zwölf Monaten im Krankenhaus versorgt werden mussten.

Erfahren Sie mehr dazu.

Bild: @pixabay