Quelle: kbv.de – Nach einem kürzlich veröffentlichten Bericht des IT-Magazins „c’t“ sollen Konnektoren des Herstellers Secunet unzulässigerweise Patientendaten protokollieren. Die Spezifikationen der gematik verlangt allerdings: „Personenbezogene Daten DÜRFEN NICHT in Protokolleinträgen gespeichert werden.“

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) hat nun in einem Schreiben an die gematik um eine umgehende Aufklärung und Lösung dieses Sicherheitsvorfalls gebeten und dabei auf die Spezifikationen der gematik verwiesen. Die Verantwortung für die Gewährleistung der technischen Anforderungen an die Datenschutzsicherheit liege im Rahmen des Prüf- und Zulassungsprozesses bei der gematik, heißt es in dem Schreiben des KBV-Vorstands.

Der Vorstand der KBV fordert die gematik auf, die Ärzte und Psychotherapeuten entsprechend zu informieren. Die betroffenen Arzt- und Psychotherapeutenpraxen seien für die Verstöße nicht verantwortlich. Die KBV bittet um umfassende Aufklärung dieses Vorfalls.

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