Quelle: gkv-spitzenverband.de – Der GKV-Spitzenverband hat eine erste Bilanz zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gezogen und fordert nun Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.9.2020 bis 30.9.2021.

Insgesamt wurden in dem Berichtszeitraum rund 50.000 DiGA ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt, wovon knapp 80 Prozent bereits aktiviert wurden. Ein Viertel der Anwendungen konnte ihren Nutzen belegen und sei damit dauerhaft ins BfArM-Verzeichnis aufgenommen worden. Drei Viertel seien weiterhin zur Erprobung gelistet, da sie innerhalb eines Jahres noch keine positiven Versorgungseffekte nachweisen konnten.

„Obwohl der Gesetzgeber mit einem großen Vertrauensvorschuss den Herstellern maximalen Freiraum geschaffen hat, um Produkte auf den Markt zu bringen, die die Versorgung der Versicherten maßgeblich verbessern, konnten die Erwartungen bisher kaum erfüllt werden. Das zeigt die hohe Quote der nur zur Erprobung gelisteten Anwendungen deutlich. Dabei haben DiGA großes Potential. Sie könnten Brücken schlagen zwischen Patientinnen und Patienten, deren Behandelnden, den Versorgungsbereichen und den unterschiedlichen Fach- und Berufsgruppen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

DiGAs hätten das Potential, die Versorgung der 73 Millionen gesetzlich Versicherten dauerhaft und wirtschaftlich zu verbessern, betont der GKV-Spitzenverband. Um dieses Potential heben zu können, sei jedoch ein Update der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich.

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