Quelle: wirtschaft.nrw. – Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen informiert:
Corona-Schnelltests, Infusionen, Verbandsstoffe oder Implantate – innovative Produkte aus den Bereichen Medizin und Gesundheit sind ein wichtiges Zukunftsfeld. Insbesondere für Start-ups und kleinere Hersteller ist die Umsetzung der strengen EU-Vorgaben für Medizinprodukte jedoch eine große Herausforderung. Das Wirtschafts- und Innovationsministerium will Unternehmen den Zugang zu Informationen erleichtern und Kompetenzen im Bereich der EU-Regulierung stärken.
Bereits seit vergangenem Jahr fördert das Land individuelle Beratungen zur Anpassung an die neuen EU-Regularien. Ziel der Unterstützungsangebote ist es, bestmöglichen Patientenschutz und hohe Innovationskraft zu verbinden. Dafür stellt das Land insgesamt 3,2 Mio. Euro bereit.
Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, in innovative Produkte zu investieren. Die Medizintechnikbranche ist mit 6.200 Unternehmen und mehr als 26.000 Beschäftigten ein echter Wachstums- und Innovationsmotor in Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung der neuen EU-Regeln für Medizin- und Diagnostikprodukte stellt für viele unserer mittelständischen Unternehmen und Start-ups aber eine enorme Hürde dar. Mit dem Projekt MDR-Support@NRW können wir wertvolle Hilfestellung geben und ein neuartiges Unterstützungsangebot aufbauen. Damit stärken wir nicht nur die Innovationskraft der Unternehmen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum bestmöglichen Patientenschutz“.
Im Fokus von MDR-Support@NRW steht der Aufbau einer Informations- und Wissensplattform sowie die Entwicklung eines Digitalen Kompasses zur klinischen Bewertung – eine wichtige Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten. Das Projekt wird von den Akteuren der Gesundheitsregionen Aachen, Südwestfalen und Münster sowie der MedEcon Ruhr getragen.
Anträge zur Beratungsförderung für Zuschüsse von bis zu 7.500 Euro aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm können Hersteller und Start-ups bis zum 30. Juni 2022 bei der NRW.BANK stellen.
Die neuen EU-Regularien betreffen eine Vielzahl von Medizinprodukten. Sie dienen dazu, den Sicherheitsstandard für Medizinprodukte zu erhöhen. Die EU-Verordnung für Medizinprodukte (MDR) gilt seit Mai 2021, die EU-Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) gilt ab Mai 2022.
Weitere Informationen stellt das Land Nordrhein-Westfalen hier für Sie bereit: MDR&IVDR – Digital Gesundheit NRW (gesundheit-digital.nrw)
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