Quelle: aerzteblatt.de – Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Versorgung von Krebspatienten die gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsdatenmengen über eine neue Softwareschnittstelle ans Landeskrebsregister weiterleiten. Die neue oBDS-Schnittstelle 3.0.0. „oBDS“ steht für „onkologischen Basisdatensatz“ ermöglicht die Datenübertragung direkt aus der Praxissoftware oder dem Klinikinformationssystem.

„Mit der Neufassung des Basisdatensatzes wurde die Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten aufseiten der Behandlungseinrichtungen verbessert. Indem die Tumordaten in den Landeskrebsregistern das Krankheitsgeschehen noch besser abbilden, erhöhen sich das Datennutzungspotenzial und der Datennutzen“, sagt Anett Tillack, Sprecherin der „Plattform § 65c“ und Geschäftsführerin des Landeskrebsregisters Berlin und Brandenburg.

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