Quelle: aerztezeitung.de – Ab sofort können 30 Prozent sämtlicher vertragsärztlicher Behandlungen rein per Videosprechstunde ablaufen. Festgelegt wurde diese neue Regelung im Juni 2021 mit dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG).

Für den Bereich der Psychotherapie will der Bewertungsausschuss bis Ende Mai „eine Anpassung der leistungsbezogenen Obergrenze je Vertragsarzt und Quartal“ prüfen.


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