Quelle: kbv.de – Seit Anfang April 2022 sind die ersten Heilmittelbehandlungen per Video möglich. Dazu gehören die allgemeine Krankengymnastik sowie die Atemtherapie bei schweren Erkrankungen der Atemorgane. Rückwirkend zum 1. April gilt dies auch für die Bereiche Physiotherapie und Ernährungstherapie.

Die Entscheidung, eine Heilmittelbehandlung per Video durchzuführen, treffen der Therapeut oder die Therapeutin gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten. Es ist für beide Seiten freiwillig, und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.

Ob die Behandlung per Video oder in Präsenz stattfindet, hat keinen Einfluss auf die Verordnung. Sollten allerdings medizinische Gründe gegen eine telemedizinische Versorgung sprechen, kann der Arzt bzw. die Ärztin die Videobehandlung auf dem Verordnungsvordruck durch einen entsprechenden Hinweis ausschließen.

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