Quelle: aerztezeitung.de – Zum 01. Juli 2022 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend eingeführt werden und die Nutzung von Ersatzverfahren nur noch bei technischen Problemen erlaubt sein. Doch noch ist unklar, inwieweit die flächendeckende Einführung gelingen wird. Im „Ärzte-Tag“-Podcast äußert sich Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KBV-Tochter kv.digital, zu den aktuellen Entwicklungen.

Für die eAU benötigen Praxen sowohl einen Anschluss an die TI-Infrastruktur als auch einen KIM-Dienst. 53.000 KV-Praxen haben bereits einen KIM-Dienst installiert. Die Implementierung der eAU stellt die Praxen, aber auch Krankenkassen und Softwareanbieter jedoch vor Herausforderungen. Die Interoperabilität der EDV-Systeme spielt dabei eine entscheidende Rolle. Fuhrmann geht davon aus, dass der Umstieg auf die eAU zum Stichtag nicht vollständig abgeschlossen sein wird und die Ersatzverfahren auch weiterhin zur Anwendung kommen werden. Mit Sanktionen müssen Praxen, die ab dem 01. Juli 2022 noch Ersatzverfahren nutzen, laut dem Experten allerdings nicht rechnen.

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